Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Kreissynode tagt in Pr. Oldendorf

Christine Scheele

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Herbstsynode tagt in Pr. Oldendorf


In einem erfolgreichen Sitzungsmarathon unter der Leitung von Superintendent Dr. Uwe Gryczan berieten die Delegierten der Kreissynode über Perspektiven und Finanzen des Kirchenkreises. Dr. Gryczan warb für einen Perspektivausschuss, der Vorsitzende des Finanzausschuss Bernd Kammann für die Verabschiedung der Haushaltsrichtlinien. Die Finanzsatzung und der Haushalt 2020 waren weitere Themen, über die die Frauen und Männer zu beraten hatten. Ein Antrag fand allgemeine Billigung, dass die Tagungsunterlagen nur in digitaler Form vorliegen sollten. Informationen über die Landessynode wiesen über den Tellerrand des Kirchenkreises hinaus. Es wurde beschlossen, dass die nächste Synode am 18. Mai 2020 in Bad Holzhausen tagt.

Im Anschluss an den Abendmahlsgottesdienst unter der Leitung von Gemeindepfarrer Michael Weber tagte die Kreissynode im Gemeindehaus Pr. Oldendorf. Es waren Entscheidungen zu treffen, die von großer Bedeutung für die Zukunft des Evangelischen Kirchenkreises Lübbecke sind.
Zu Beginn stellte Superintendent Dr. Uwe Gryczan einen Perspektivausschuss vor. Er habe die Aufgabe, zukünftige Entscheidungen zur Umsetzung der Kirchenkreiskonzeption zu bündeln und Synoden vorzubereiten. Entsprechend der sechs Handlungsfelder sollte der Ausschuss besetzt werden. Weitere Notwendigkeiten sah Dr. Gryczan in der Bildung verschiedener Ausschüsse: So für die Seelsorge, die Diakonie und die Kitas. Die Altenheim- und Hospizarbeit solle eine Beauftragung erhalten. Es sei von großer Bedeutung, dass Entscheidungen für die Zukunft in allen Bereichen diskutiert werden. Veränderungen seien notwendig, sowohl im Bereich der Kindertagesstätten, der Diakonie, der Jugendarbeit und Verwaltung. Die Konzeption hat die Grundlagen erstellt, nun sei es wichtig, sie konkret umzusetzen.
Nach einer lebhaften Diskussion entschieden sich die Delegierten für die Bildung eines solchen Ausschusses.
Wegweisend war auch die Entscheidung über die Haushaltsrichtlinien des Kirchenkreises. Hier ging es um die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben, die Bereitstellung der Haushaltsmittel zur Deckung des Pfarrbesoldungsbedarfs, Kirchensteuerzuteilungen an den Kirchenkreis und die Gemeinden, Verwendung der Mittel im Haushalt des Kirchenkreises, die Grundlagen zur Behandlung des Jahresergebnisses und um die Substanzrücklage. Der Vorsitzende des Finanzausschuss, Bernd Kammann, informierte ausführlich über die Ergebnisse des Prozesses. Mit 6 Gegenstimmen wurde der Beschluss gefasst, die Haushaltsrichtlinien in Kraft zu setzen. Auf dieser Grundlage werden auch die Haushaltspläne für 2020 erstellt.
Der Superintendent dankte allen, die an der Erstellung der Richtlinien mitgewirkt haben.
Weitere Entscheidungen wurden getroffen: 1. Im Blick auf die Tageseinrichtung für Kinder wird der Kreis Minden Lübbecke gebeten, den zum kirchlichen Trägeranteil der Betriebskosten der Kitas einen Beitrag zu leisten. 2. Der Einbringungsvertrag wird fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt. Mit dem Verein DIE DIAKONIE e.V. wird eine Folgevereinbarung getroffen, die zukünftige kirchliche Sozialarbeit benennt. Die Herbstsynode 2020 entscheidet über einen ausgehandelten Vertragsentwurf. 3. Der KSV wird gebeten, mit den Kirchenkreisen des Gestaltungsraumes darüber nachzudenken, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann.
4. Es gibt eine Neufassung der Finanzsatzung, zu berücksichtigen seien Änderungen der Abführungspflichten aus Erträgen des Kirchenvermögens, Trägeranteil der Kitas, Konkretisierungen bei Pflichtrücklagen, Aussagen zu Bildung , Arbeitsweise und Aufgaben des Finanzausschusses, Übertragung der Pflicht zur Substanzerhaltungsrücklage von der Finanzausgleichskasse auf die Kirchengemeinden und den Kirchenkreis.
Bei einer Gegenstimme wurde der Haushalt der Finanzausgleichskasse genehmigt. Demnach beläuft sich der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 11574150 Euro, dem steht der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11977740 Euro gegenüber. Finanzerträge waren mit 170000 Euro zu benennen, der Gesamtbetrag der zulässigen Rücklagen ergab 237590 Euro. Das Bilanzergebnis beträgt 4000 Euro. Die Finanzausgleichskasse erhält 7840 Euro.
Bei einer Gegenstimme wurde der Haushaltsplan des Kirchenkreises angenommen.
Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge wird auf 3575314 Euro benannt, die Aufwendungen auf 3684303 festgesetzt. Finanzerträge ergaben 24077 Euro, 248 Euro wurden an Finanzaufwendungen festgestellt, 103500 Euro wurden aus Rücklagen entnommen, der Gesamtbetrag der Rücklagenzuführungen betrug 15475 Euro. Das ergibt ein Bilanzergebnis von 2865 Euro. Im Finanzierungshaushalt waren 60000 Euro, dem stand der Gesamtbetrag der Ausgaben von 62555 gegenüber. Ein Saldo von 2555 Euro wurde festgesetzt. Der Haushalt gilt so als ausgeglichen.