Evangelischer Kirchenkreis Lübbecke

Gemeinsames Kreiskirchenamt: Aktuelle Informationen bei der Synodalen Versammlung des Kirchenkreises Lübbecke

Ralf Bittner


Superintendent Dr. Uwe Gryczan

Lübbecke, den 17. November 2024

2019 einigten sich die Evangelischen Kirchenkreise Lübbecke, Herford, Minden und Vlotho darauf, ihre Verwaltungen zusammenzulegen. Starttermin des gemeinsamen Kreiskirchenamtes für den ganzen Norden Ostwestfalens ist der 1. Januar 2026.  

Ursprünglich angedacht war die Bildung von Schwerpunktbereichen an den jeweiligen Standorten. Stattdessen sollen – die Zustimmung aller vier Synoden vorausgesetzt – die Verwaltungen der vier Kirchenkreise an einem zentralen Standort in Herford vereinigt werden. Allerdings bleiben an den bisherigen Standorten, unter anderem die Superintendenturen, bestimmte Arbeitsbereiche und weitere fachliche Ansprechpartner.

Um die Mitglieder über diese neue Entwicklung zu informieren, hatte Superintendent Dr. Uwe Gryczan die Mitglieder der Kreissynode Lübbecke zu einer Synodalen Versammlung am 14. November eingeladen. „Im Oktober haben weitere und intensive Beratungen in den Gremien des Kirchenkreisverbandes zum Projekt der Zusammenführung der Kreiskirchenämter Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho zu einem gemeinsamen Kreiskirchenamt stattgefunden“, sagte Gryczan, der die Ergebnisse gemeinsam mit dem Verwaltungsleiter Carsten Schöneberg vorstellte.

„Anders als ursprünglich geplant, wird Herford, genauer das dortige Kreiskirchenamt an der Hansastraße, ab Jahresbeginn 2026 zentraler Standort eines Gemeinsamen Kreiskirchenamtes unserer vier Kirchenkreise“, sagte Schöneberg. Damit ist auch ein möglicher späterer Neubau eines Verwaltungsgebäudes „auf der grünen Wiese“ vom Tisch. Für die Mitarbeitenden in den Bereichen Finanzen, Personal und Bau- und Liegenschaften aus Lübbecke heißt das, dass sie ab 2026 in Herford arbeiten werden. Digitalisierung und das Arbeiten im Mobile Office sollen es ermöglichen, dass die Mitarbeitenden nicht täglich den Weg nach Herford nehmen müssen.

Die Mitarbeitenden werden ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr bei ihren Kirchenkreisen, sondern beim Kirchenkreisverband angestellt sein. „Die Mitarbeitervertretungen sind in den Veränderungsprozess von Beginn an mit eingebunden“, sagt Schöneberg, „etwa bei Fragen einer Entschädigung für mögliche längere Anfahrtszeit oder Anfahrten entstehenden Kosten.“

Die Superintendenturen und die synodalen Dienste bleiben an ihren bisherigen Standorten, dazu auch Ansprechpersonen (Lotsen), die entweder direkt weiterhelfen können oder wissen, wo die richtigen Ansprechpartner sitzen. „Die Kirche bleibt also weiterhin nah an den Menschen“, sagte Gryczan. Die Evangelischen Kirchengemeinden und die vier Kirchenkreise im Norden Ostwestfalens bleiben eigenständig.

Auch übergemeindliche Angebote wie die Evangelische Erwachsenenbildung laufen weiter wie bisher, da die bereits vom Kirchenkreisverband getragen. Gleiches gilt für die Synodalen Dienste der vier Kirchenkreise. Auch diese verbleiben an ihren bisherigen Standorten. Ortsgebundene Arbeitsbereiche wie die Fachberatung und Verwaltung der Kindertageseinrichtungen oder der kirchlichen Friedhöfe sind in den vier Kirchenkreisen unterschiedlich verfasst und bleiben zunächst ebenfalls selbstständig. Ein weiteres Zusammenwachsen oder Arbeiten in Bürogemeinschaften sei auch hier möglich und gern gesehen, sagte Schöneberg.

Da die grundsätzliche Richtung der Entwicklung schon lange klar war, gab es nur wenige Nachfragen, etwa nach der Zukunft des Lübbecker Kreiskirchenamtes am Geistwall oder den Kosten. Da vieles von dem, was mit der Zusammenlegung geschehe, ohnehin passieren müsse – etwa im Bereich IT – entstehen im wesentlichen nur Umbaukosten in Herford und die Umzugskosten für uns, sagte Schöneberg: „Da Superintendentur, Diakonie, Evangelische Jugend und weitere Bereiche im Haus bleiben werden, steht das Gebäude am Geistwall nicht zur Disposition. Es werden einige Räume frei, über deren Nutzung wir später entscheiden werden.“

Damit das neue gemeinsame Kreiskirchenamt wie geplant starten kann, müssen alle vier Synoden als Entscheidungsgremien der Kirchenkreise den Plänen zustimmen. Die Synode in Herford hat das am 14. November bereits getan. Im Kirchenkreis Lübbecke soll darüber eine Sondersynode Ende Januar entscheiden, da für eine beschlussfähige Synode Ladungsfristen einzuhalten sind. 



Verwaltungsleiter Carsten Schöneberg bei der Synodalen Versammlung