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Übernahme des Patenamtes
Wenn die Taufe in der Kirchengemeinde stattfindet, der Sie zugehören,
brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Wenn die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet, benötigen Sie für das Pfarramt dort eine Bescheinigung, dass Sie der Evangelischen Kirche angehören und berechtigt sind, ein Patenamt zu übernehmen.
Diese „Pfarramtliche Bescheinigung über die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes“ bekommen Sie bei der Kirchengemeinde, der Sie selbst angehören. Da die Bescheinigung Siegel und Unterschrift trägt, können wir sie Ihnen nicht auf elektronischem Weg zustellen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Kirchengemeinde.