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Ebenso wie andere westfälische Kirchenkreise kann der Kirchenkreis
Lübbecke auf eine fast 200-jährige Geschichte zurückblicken. Den Begriff
„Kirchenkreis" sucht man bis in die Weimarer Zeit hinein allerdings
vergeblich. Noch in den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts war von
„Kreis-Gemeinde" oder „Kreis-Synode" die Rede. Erst in der Revidierten
Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung von 1923 wird neben dem Begriff
Kreis-Gemeinde die Bezeichnung Kirchenkreis verwandt. In der 1953
verabschiedeten Kirchenordnung für die Evangelische Kirche von Westfalen
findet sich dann durchgängig diese Bezeichnung.
Die entscheidende Voraussetzung für die spätere Entstehung der
ostwestfälischen Kirchenkreise war die Eingliederung des bis dahin
selbständigen Fürstbistums Minden in das Kurfürstentum Brandenburg durch
den Westfälischen Frieden von 1648.
Im jetzt weltlich gewordenen Fürstentum Minden wurden von Kurfürst
Friedrich Wilhelm (Großer Kurfürst) bereits vorhandene
Verwaltungsstrukturen übernommen. So blieben die Ämter Reineberg und
Rahden bestehen und der Aufsicht der Regierung, die zunächst in
Petershagen, seit 1669 in Minden ansässig war, unterstellt. Die
Kirchenaufsicht wurde von einem Konsistorium ausgeübt, das aus dem
Superintendenten und mehreren Regierungsräten bestand und der Regierung
zugeordnet war. Ähnlich war die Regelung in der Grafschaft Ravensberg,
zu der das Amt Limberg gehörte. Der Ravensbergische Superintendent war
Mitglied des kurfürstlich-brandenburgischen Konsistoriums in Bielefeld
(errichtet 1652).
Im Jahre 1719 wurden die beiden landesherrlichen Konsistorien Minden und
Ravensberg zu einer gemeinsamen Behörde mit dem Sitz in Minden
zusammengelegt. Dem Konsistorium oblag neben der Aufsicht über die
lutherischen und katholischen Kirchenangelegenheiten die Aufsicht über
das Schul- und das Armenwesen. Durch Reskript des Kurfürsten vom 11. Mai
1724 wurde dem Konsistorium auch die Entscheidung über die Besetzung
von Pfarrstellen übertragen. Die beiden Superintendenten — des
Fürstentums und der Grafschaft — erhielten erweiterte Kompetenzen: die
Rechte der Inspektion, Visitation, Examination und Amtseinführung der
Pfarrer.
Nachdem der König von Preußen auf dem Wiener Kongress (1814-1815) die
territoriale Zusammenfassung seiner bis dahin nicht zusammenhängenden
westlichen Gebiete erreicht hatte, konnte die preußische Provinz
Westfalen gebildet werden. Auf der Ebene der Provinz wurde nun das
Provinzialkonsistorium als oberste Kirchenbehörde geschaffen. Aus diesen
Strukturen wird die enge Verbindung von Kirche und Staat deutlich (zum
Entstehen und zur Entwicklung des Kirchenkreises Lübbecke vgl. die
regionalgeschichtliche Abhandlung »Westfälische Protestanten auf dem Weg
in die Moderne«, Verf. Wolfhart Beck, Schöningh 2002).
Um eine Übersicht über den Zustand des Kirchenwesens zu erhalten, hatte
der Große Kurfürst bereits im Jahre 1650 eine General-Kirchenvisitation
veranlasst. Zur besseren Durchführung der Visitation wurde das
Fürstentum in kleinere Bereiche, sogenannte Zirkel, unterteilt, die man
als Vorläufer der späteren Kirchenkreise bezeichnen kann. In unserem
Bereich entstand der Zirkel Rahden mit sieben Kirchen(gemeinden). Rund
100 Jahre später - im Jahre 1740 - bildete man als Inspektionsbezirke
sogenannte „Sprengel", denen in der Regel mehrere Kirchengemeinden
zugeordnet waren: Es wurden die Sprengel Lübbecke, Levern mit 6 Kirchen,
Schnathorst mit 4 Kirchen, Hille mit 5 Kirchen (u. a. Gehlenbeck und
Blasheim) geschaffen. Nach der bereits erwähnten Entstehung der Provinz
Westfalen im Jahr 1815 und der Errichtung des Provinzialkonsistoriums
als oberste Kirchenbehörde für das evangelische Westfalen wurde vom
Provinzialkonsistorium im Jahre 1818 die „Circumskription" erlassen.
Durch diese Anordnung wurde die Provinz Westfalen in 16 Bezirke, so
genannte Diözesen, eingeteilt. Dies war die Geburtsstunde der heutigen
Kirchenkreise, wie man aus der in unserem Bereich gebildeten Diözese
Rahden ablesen kann. Zur Diözese Rahden gehörten die Kirchengemeinden
Dielingen, Wehdem, Rahden, Levern, Lübbecke, Gehlenbeck, Blasheim,
Alswede, Börninghausen, Holzhausen, Pr.Oldendorf, Schnathorst,
Hüllhorst, Mennighüffen, Stift Quernheim und Kirchlengern. Durch
Beschluss der zweiten Provinzialsynode erfuhr der Minden-Ravensberger
Raum im Jahre 1838 nochmals einige Korrekturen: Die bislang zur Diözese
Rahden, deren Sitz 1832 nach Lübbecke verlegt worden war, gehörenden
Gemeinden Mennighüffen, Stift Quernheim und Kirchlengern wurden dem
Kirchenkreis Herford zugeordnet. Neu entstanden die Kirchenkreise VIotho
und Halle/Westfalen.
Durch Kabinettsordorder vom 5. März 1835 erließ König Friedrich Wilhelm
III. die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung. Mit diesem Gesetz wurden
erstmals presbyteriale Elemente eingeführt, so dass jetzt Wahlen zu
Presbyterien, Kreissynoden und zur Provinzialsynode stattfinden konnten.
Die Bildung der vorerwähnten Diözesen war zeitlich parallel zur
Entstehung der landrätlichen Kreise verlaufen. Entsprechend dem Vorbild
in der Mark Brandenburg wurden in den Jahren 1816/17 in Westfalen 36
kommunale Kreise mit einer jeweiligen Einwohnerzahl von 20 000 bis 36
000 gebildet, die als überschaubar galten und sowohl Selbstverwaltung
als auch staatliche Aufgaben wahrnahmen. Der ursprüngliche Sitz der
landrätlichen Kreisverwaltung war ebenfalls Rahden gewesen; 1832 wurde
dann die Kreisverwaltung nach Lübbecke verlegt. Mit der 1831 erfolgten
Abtrennung der Kirchspiele Hüllhorst und Schnathorst sowie des Dorfes
Oberbauerschaft vom damaligen Kreis Bünde und der Zuordnung dieses
Bereichs zum Kreis Rahden (später Lübbecke) waren der landrätliche Kreis
und die Kreissynode (der Kirchenkreis) fast deckungsgleich. Diese
Lösung entsprach in nahezu idealer Weise den Vorstellungen der
preußischen Reformer.
Die enge Verflechtung von Kirche und Staat zeigte sich in vielen
Bereichen, insbesondere im niederen Schulwesen, das im 19. Jahrhundert
durchweg dem kirchlichen Einflussbereich unterlag. Zwar hatte der
preußische Staat im Schulaufsichtsgesetz von 11. März 1873 die
staatliche Schulhoheit festgeschrieben und damit geregelt, dass die
Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens allein eine Sache
des Staates war; tatsächlich aber nahmen Geistliche die Aufsicht über
die Volksschulen wahr und übten mit obrigkeitlichen Befugnissen
prägenden Einfluss aus. Als Orts- und Kreisschulinspektoren führten sie
Schulvisitationen durch und traten als direkte Vorgesetzte der Lehrer
auf.
Die Ausrichtung auf eine kirchennahe religiöse Erziehung war auch
dadurch gewährleistet, dass durch das Volksschulunterhaltungsgesetz vom
27. Juli 1906 das Konfessionsprinzip für das gesamte preußische
Schulwesen festgeschrieben war.
Der Einfluss der Kirche auf das Schulwesen erklärt sich nicht der Form
desStaatskirchentumes. Der preußische König war zugleich summus
episcopus und damit kirchenregimentliches Haupt.
Der enge Schulterschluss von Thron und Altar wurde zu Beginn des ersten
Weltkrieges besonders deutlich. Aus heutiger Sicht ist es kaum
nachvollziehbar, dass nach bedeutenden Siegen der deutschen Truppen
allerorts die Kirchenglocken läuteten und sogar Dankgottesdienste
abgehalten wurden. Andererseits wurden in evangelischen
Bevölkerungskreisen militärische Niederlagen als nationales Unglück
empfunden. Anlässlich der allgemeinen Mobilmachung hatte der Lübbecker
Pfarrer Ernst Güse in einer Versammlung des örtlichen Ev.
Arbeitervereins ausgerufen, dass die Losung jetzt sein müsse: „Mit Gott
für König und Vaterland, für Kaiser und Reich".
Umso tiefgreifender war der Schock, als mit der erzwungenen Abdankung
Wilhelms II. das Staatswesen zusammenbrach. Die Protestanten in den
alten preußischen Provinzen hatten jetzt ihren Summus episcopus und
damit ihr kirchenregimentliches Haupt verloren.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gab es heftige Auseinandersetzungen
zwischen Kirche und Staat. Bereits in ihrer ersten Verlautbarung vom
13. November 1918 ließ die preußische Revolutionsregierung erkennen,
dass sie eine radikale Trennung von Kirche und Staat durchsetzen wollte.
Man wollte nicht nur die den Kirchen bislang gezahlten Staatszuschüsse
streichen, sondern den beiden großen Kirchen nur noch einen
vereinsrechtlichen Status konzedieren und den kirchlichen Besitz - von
einigen Ausnahmen abgesehen - konfiszieren. Durch den Widerstand und auf
Betreiben der westfälischen Provinzialkirche, die von den
Superintendenten, Pfarrern, dann aber auch von den Synodalen und vielen
Gemeindegliedern unterstützt wurde, kam es zur Gründung des
Evangelischen Kirchenbundes für Westfalen. Diese Vereinigung, die auch
von der Lübbecker Synode getragen wurde, setzte den Überlegungen der
preußischen Regierung harten Widerstand entgegen.
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919
fanden diese Auseinandersetzungen ein Ende. Allerdings schlossen die
jetzt geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die später auch
Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geworden
sind (Artikel 140 GG), das Bestehen einer Staatskirche ausdrücklich aus.
Den beiden Großkirchen wurde jedoch der Status als „Körperschaften des
Öffentlichen Rechts" zugebilligt.
Sie erhielten die Berechtigung, nach Maßgabe der landesrechtlichen
Bestimmungen - aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten - Steuern zu
erheben. Somit war das finanzielle Fundament der Großkirchen nach dem
Zusammenbruch des Kaiserreiches bestehen geblieben. Auch diese Regelung
findet sich im Grundgesetz wieder.
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung wurde auch der Schulstreit
beendet. In Artikel 144 WRV war geregelt, dass nunmehr die
„Schulaufsicht" durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vorgebildete
Beamte auszuüben sei.
Ausgesprochen schwierig wurde die Situation der Kirche, als einige Jahre
später die Nationalsozialisten nach der Macht griffen und sie an sich
rissen. Nachdem das Land Preußen und die Landeskirche im Jahre 1931 noch
einen Staatsvertrag geschlossen hatten, wurde im Jahre 1934 die
Provinzialsynode von der Gestapo aufgelöst. In den folgenden Jahren
entwickelte sich bis zum Ende des Krieges 1945 ein erbitterter
Kirchenkampf, in dem sich die Bekennende Kirche, deren geistliche
Leitung Präses Karl Koch 1936 übernommen hatte, gegen Übergriffe der
Deutschen Christen und der NSDAP zur Wehr setzte. Doch die Macht der
Partei und des Staates war stärker: So wurde 1937 das Predigerseminar
der Bekennenden Kirche in Bielefeld geschlossen.
Auch der Kirchenkreis Lübbecke geriet unter den massiven Druck des
NS-Regimes. Bereits 1934 war der Zusammentritt der Kreissynode durch die
Gestapo verhindert worden. In der Folgezeit fanden zwar wiederholt
inoffizielle Zusammenkünfte von Mitgliedern der Synode statt. Weder
konnten die an sich im Jahre 1937 anstehenden Kirchenwahlen durchgeführt
werden, noch konnte das 1941 vakant gewordene Superintendentenamt
ordnungsgemäß besetzt werden, so dass sich das Konsistorium 1943
veranlasst sah, den Synodalassessor Güse zum Superintendentenverwalter
zu ernennen. Pfarrer Güse durfte dann später den Titel „Superintendent"
führen.
Da das Thema Kirchenkampf in einem besonderen Kapitel dieser Publikation
behandelt wird, soll an dieser Stelle auf weitere Ausführungen
verzichtet werden.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches versuchte die Kirche auf
allen Ebenen, so auch im Kirchenkreis Lübbecke, an die Strukturen und
Entwicklungen anzuknüpfen, die die Machthaber des NS-Regimes zerschlagen
hatten.
Bis zu den ersten Presbyter-Wahlen sollte allerdings noch einige Zeit
vergehen. Sie fanden erst 1947 statt. Danach konnte sich auch die Synode
konstituieren, die zu ihrer ersten Sitzung am 2. Juni 1948 und zu einer
weiteren Sitzung am 25. August 1948 zusammentrat.
Eine zuvor am 2. Mai 1946 stattgefundene Zusammenkunft von kirchlichen
Vertretern war zwar als Synode bezeichnet worden, trug diese Bezeichnung
aber nicht zu Recht[;], denn ordnungsgemäße Wahlen hatten bis zu diesem
Zeitpunkt nicht stattgefunden. In den Turbulenzen der Nachkriegszeit
ging es aber weniger um die Wahrung von Formalitäten als vielmehr um die
Wiederbelebung kirchlichen Lebens.
Die Wahlen und die Zusammensetzung kirchlicher Gremien, die Besetzung
von Gemeindepfarrstellen, Superintendentenämtern und die Übertragung
weiterer kirchlicher Dienste sind heute in einschlägigen kirchlichen
Gesetzen und Ausführungsbestimmungen umfassend geregelt.
Die Leitung eines Kirchenkreises liegt, wie es in der Generalklausel des
Artikels 86 der Kirchenordnung in der Fassung vom 14. Januar 1999
heißt, „bei der Kreissynode. Die Kreissynode ist berufen, über dem
kirchlichen Leben in ihrem Bereich zu wachen und es zu fördern, den
Kirchengemeinden Anregung und Hilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu
geben, gemeinsame Arbeiten der Kirchengemeinden in Angriff zu nehmen und
an der Leitung der Evangelischen Kirche von Westfalen mitzuwirken."
Die Kreissynode wird alle vier Jahre neu gebildet. Mitglieder der Kreissynode sind:
die Superintendentin oder der Superintendent (aus Gründen der
sprachlichen Vereinfachung soll im Folgenden nur noch die männliche
Amtsbezeichnung verwandt werden) und die übrigen Mitglieder des
Kreissynodalvorstandes;
die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden und Verbände;
die Abgeordneten der Kirchengemeinden; die vom Kreissynodalvorstand (KSV) berufenen Mitglieder.
Während die Kreissynode, deren Zuständigkeiten im einzelnen in der
Kirchenordnung geregelt sind, mindestens einmal jährlich zusammentreten
soll - zwei Tagungen sind üblich geworden -, wird der
Kreissynodalvorstand in der Regel monatlich vom Superintendenten unter
Angabe des Hauptgegenstandes der Verhandlung einberufen. Die Häufigkeit
der Sitzungen unterstreicht die Bedeutung des Kreissynodalvorstandes,
der „den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode leitet". Das
eigentliche Verwaltungsorgan ist also der Kreissynodalvorstand; dies
wird in Artikel 112 noch einmal verdeutlicht: Der Superintendent leitet
den Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen
Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes. Die übrigen Mitglieder des KSV
sind:
der/die Assessor/in, der/die Scriba, mindestens fünf, höchstens neun weitere Mitglieder (Synodalälteste).
Der Superintendent ist als Repräsentant der kirchlichen Mittelebene dem
Kirchenkreis, den Kirchengemeinden und der Landeskirche verpflichtet.
Seine Wahl bedarf der Bestätigung der Kirchenleitung. Er wird für eine
Periode von acht Jahren von der Kreissynode gewählt und muss ordinierter
Pfarrer sein. Als Seelsorger und Berater übt er die Aufsicht aus über
die Kirchengemeinden und Presbyterien sowie über alle, die im
Kirchenkreis ein Amt haben. Er soll insbesondere auf die Verkündigung
des Wortes Gottes und die Verwaltung der Sakramente Acht haben. Diese
Pflicht schließt begrenzte Disziplinarbefugnisse ein. Besondere Aufgaben
des Superintendenten sind die Ordination der Kandidaten für das
theologische Amt, die Leitung der Pfarrwahl und Einführung in ein
Gemeindepfarramt sowie die Visitation der Gemeinden unter Mitwirkung des
Kreissynodalvorstandes.
Das Superintendentenamt hat im Laufe der Zeit an Aufgabenumfang, Gewicht
und Verantwortlichkeit deutlich gewonnen. Bis in die 70er Jahre des 20.
Jahrhunderts hinein nahm der zum Superintendenten gewählte Pfarrer
parallel seine Aufgaben als Gemeindepfarrer wahr; das
Superintendentenamt übte er - formal gesehen - nebenamtlich aus. Er
sollte die Nähe zur Gemeinde und zu denen behalten, die hier ihren
Dienst tun. Als Gemeindepfarrer sollte er vor der Gefahr bewahrt
bleiben, sein Amt nur kirchenregimentlich zu verstehen. So sinnvoll
diese Regelung auch war, dass der Superintendent Gemeindepfarrer blieb,
so schwierig war für den Amtsinhaber die Wahrnehmung beider
Aufgabenbereiche. Auch wenn ihm nur ein kleiner Gemeindebezirk zugeteilt
wurde und er in seiner Gemeindearbeit durch einen Hilfsprediger
unterstützt wurde, so war der Superintendent in der Regel
überbeansprucht.
Mit dem Inkrafttreten des Superintendentengesetzes vom 18. Oktober 1974
kann auf Antrag der Kreissynode durch Beschluss der Kirchenleitung eine
für den Superintendenten bestimmte Pfarrstelle des Kirchenkreises
errichtet werden. In diesem Fall scheidet der Superintendent mit der
Einführung in sein Amt aus seiner bisherigen Pfarrstelle aus. Soweit
ersichtlich, haben von dieser Möglichkeit alle oder nahezu alle
Kirchenkreise Gebrauch gemacht, so auch der Kirchenkreis Lübbecke.
Karl Weihe
1818-1819 Karl
Weihe wurde am 12. Juli 1752 in Gohfeld geboren. Seit 1774 war er
Pfarrer in der damals noch zum Kirchenkreis Rahden gehörenden Gemeinde
Mennighüffen, wo er 1829 verstorben ist. Das Superintendentenamt hat er
in den Jahren 1818/1819 nebenamtlich wahrgenommen.
Anton Helle
1819-1829 Anton
Helle stammte aus Lahde, geb. am 7. November 1754. Nach dem Studium in
Halle war er zunächst Rektor in Petershagen, dann ab 1777 Stiftsprediger
in Levern. 1805 übernahm er das Pfarramt in Dielingen, wo er am 27.
November 1831 verstorben ist.
August Müller
1829-1842 August
Müller wurde am 14. Januar 1793 in Aderstedt (Provinz Sachsen) geboren.
Nach dem Studium in Halle und Göttingen legte er das Examen 1818 beim
Konsistorium in Münster ab. Danach war er als Hauslehrer, anschließend
als Pfarrer in Enger, Buchholz (Kirchenkreis Minden) und schließlich in
Blasheim von 1826 bis 1852 tätig. Am 26. Oktober 1852 ist er in
Bückeburg verstorben.
Karl Maßmann
1843-1847 Karl
Maßnmann wurde am 21. November 1796 in Eisbergen (Weser) geboren. Nach
dem Studium in Jena und Halle hat er 1820/21 in Münster das Examen
abgelegt. Danach war er Adjunkt in Eisbergen, ab 1825 Pfarrer in
Volmerdingsen, ab 1827 Pfarrer in Schnathorst, danach in Herford (Stift
Berg), wo er am 22. August 1874 verstorben ist. Im Kirchenkreis Lübbecke
war er 1843 zunächst als Superintendentur-Verwalter, dann von 1844 bis
1847 als Superintendent tätig. Von 1847 bis 1865 hat er das
Superintendentenamt in Herford ausgeübt.
Gustav Munter 1848-1871 Gustav Munter war wie
viele seiner Amtsbrüder gebürtiger Minden-Ravensberger. Er wurde am 25.
Januar 1796 in Stift Quernheim geboren. Nach dem Studium in Berlin und
Halle legte er in Münster die Examina ab. Er war dann Adjunkt und
Pfarrer in Heepen und ab 1835 Pfarrer in Holzhausen (Kirchenkreis
Lübbecke), wo er am 26. August 1876 verstorben ist.
Karl Ludwig Kunsemüller
1871-1879 Karl Ludwig Kunsemüller wurde am 11. Januar 1804 in Enger geboren. Nach dem Studium in Halle und Berlin legte er das Examen in Berlin ab. Er war Pfarrer in Hüllhorst (ordiniert und eingeführt 1828), Pr. Oldendorf, Elberfeld und ab 1852 in Wehdem. Das Superintendentenamt übernahm er 1871. Er starb in Wehdem am 21. Mai 1879. Nach den vorliegenden Unterlagen hat er das Superintendentenamt bis zu seinem Tode ausgeübt.
Karl Erfling
1880-1883 Karl Erfling wurde am 19. Juli 1805 in Herford geboren. Nach dem Studium in Halle und Jena legte er die Examina in Münster und Jena ab. Er war dann Hilfsprediger in Heimsen, Pfarrer in Veitheim (jeweils Kirchenkreis Minden). 1852 übernahm er die Pfarrstelle in Blasheim; ab 1880 war er zugleich Superintendent im Kirchenkreis Lübbecke. Mit seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst 1883 endete auch das Superintendentenamt. Er starb am 11. Juli 1889 in Ubbedissen; beerdigt ist er in Blasheim.
Bernhard Volkening
1883-1906 Der am 23. September 1823 in Gütersloh geborene Bernhard Volkening war nach seinem Studium in Halle,[.] Bonn und Berlin Gefängnisgeistlicher in Bielefeld-Sparrenburg, Religionslehrer am Lehrerseminar in Petershagen, von 1873 bis zu seiner Zurruhesetzung 1906 Pfarrer in Holzhausen. Das Superintendentenamt übte er von 1883 bis zu seiner Zurruhesetzung aus. Er starb am 10. Februar 1910 in Preußisch Oldendorf.
Hermann Laufher
1907-1908 Hermann Laufher wurde am 1.
Juni 1849 in Höxter geboren. Nach dem Studium in Leipzig, Halle und
Erlangen legte er seine Examina 1874 und 1876 in Münster ab. Im Jahre
1874 war er als Synodalvikar nach Lübbecke gekommen. Zunächst als
Adjunkt und ab 1880 als Pfarrer war er dann in Wehdem tätig. Das
Superintendentenamt übte er von 1907 bis zu seinem frühen Tod am 20.
Juni 1908 aus.
Karl Kuhlo
1909-1927 Der am
6. Juni 1858 in Gohfeld (Kreis Herford) geborene Karl Kuhlo studierte in
Leipzig, Erlangen und Bonn, legte die Examina in Münster ab, war dann
in Gohfeld, Höxter und Löhne tätig, bevor er 1893 die Pfarrstelle in
Hüllhorst übernahm. Dieses Amt übte er bis 1932 aus; er starb am 4.
Januar 1940 in Rödinghausen; beerdigt ist er in Hüllhorst.
Martin Möller
1927-1941 Der am
27. November 1873 in Bad Oeynhausen geborene Martin Möller war nach
seinem Studium in Erlangen, Halle, Greifswald und Bonn (Examina 1898 und
1899 in Münster) zunächst als Prinzen-Erzieher in Rheda, dann am
Predigerseminar Soest tätig. Bevor er 1914 Pfarrer in Preußisch
Oldendorf wurde, war er als Pfarrer in Schildesche und Höxter tätig
gewesen. Von 1927 bis zu seinem Tode am 1. Dezember 1941 übte er
zugleich das Superintendentenamt aus.
Ernst Güse 1943-1946 Der am 14. Februar 1871 in
Minden geborene, am 20. März 1954 in Lübbecke verstorbene Ernst Güse
hatte in Marburg und Leipzig studiert, seine Examina in Münster
abgelegt. Er war Privatschullehrer in Lemgo und Hilfsprediger in
Ladbergen gewesen, bevor er das Predigerseminar Soest besuchte. 1901
wurde er als Pfarrer in Lübbecke eingeführt.
Von 1943 bis zu seiner Zurruhesetzung am 31. Dezember 1946 nahm
Synodalassessor Güse im Auftrag des Konsistoriums das
Superintendentenamt zunächst kommissarisch, dann als Amtsinhaber wahr.
Karl Leutiger
1948-1963 Der am
21. September 1893 in Bünde geborene Karl Leutiger studierte zunächst
Philologie, dann Theologie in Marburg und Berlin. Von 1915 bis 1918 nahm
er am Ersten Weltkrieg teil. Nach dem Kriege setzte er das Studium in
Münster fort und legte hier seine Examina ab. Anfang der zwanziger Jahre
war er am Predigerseminar Soest tätig. 1924 wurde er Hilfsprediger in
Münster, dann Pfarrer in Enger und ab 1948 in Lübbecke, wo er zugleich
das Superintendentenamt bis zu seiner Zurruhesetzung 1963 ausübte. Karl
Leutiger war Seelsorger aus tiefer Überzeugung. In seiner besonnenen
Wesensart war er stets bemüht, unterschiedliche Auffassungen zu
überbrücken und Gegensätze auszugleichen. Seine besondere Neigung galt
der Liturgie, die auch sein Prüfungsschwerpunkt in den Theologischen
Examina war, in denen er viele Jahre mitwirkte. Superintendent Leutiger
starb am 1. Januar 1979 und ist in Lübbecke beerdigt.
Dr. theol. Helmut Begemann
1963-1978 Der am
5. Mai 1928 in Retzen/Bad Salzuflen als Sohn eines Landwirts geborene
Helmut Begemann gehört zu der Generation von Schülern, die im
jugendlichen Alter von 15 Jahren von der Schulbank weg zum Wehrdienst
als Luftwaffenhelfer eingezogen wurden. Obschon in dieser Zeit kaum
Schulunterricht stattfand, wurde ihm nach Ende des Krieges der
Reifevermerk zuerkannt, der es ihm ermöglichte, an einem Abiturkursus
teilzunehmen und 1946 das Abitur zu machen. Helmut Begemann studierte
dann Theologie in Bethel, Heidelberg und Göttingen. Seine beiden
Theologischen Examina legte er 1952 und 1954 im Landeskirchenamt in
Bielefeld ab. Am 18. Juli 1954 wurde er in Lübbecke ordiniert. In den
Jahren 1954 bis 1957 war er Präsidialvikar bei Präses D. Ernst Wilm, der
ihm unter anderem die Aufgabe übertrug, Kontakte zu Gemeinden und zu
Menschen in der DDR aufzubauen und zu pflegen. Die Pflege der
grenzüberschreitenden Verbindungen, intern „Stille Wiedervereinigung"
genannt, ist Helmut Begemann auch später wichtig geblieben. Während
seiner anschließenden Tätigkeit als Studentenpfarrer in Bielefeld und
gleichzeitig als Wissenschaftlicher Assistent an der Kirchlichen
Hochschule Bethel schrieb er seine Dissertation über den „Strukturwandel
der Familie", ein Thema, das er unter sozialtheologischen
Gesichtspunkten untersuchte und das für ihn stets große Bedeutung
behalten hat.
1958 wurde er Gemeindepfarrer in Lübbecke. Im Alter von erst 35 Jahren
wurde ihm zusätzlich das Superintendentenamt des Kirchenkreises Lübbecke
übertragen, das er mit großem Einsatz ausübte. Er verstand den
Kirchenkreis nicht nur als ein räumliches Gebiet mit einer bestimmten
Anzahl von Kirchengemeinden und entsprechenden Pfarrstellen, sondern als
eine große Gemeinde, als Kirchenkreisgemeinde und kirchliche
Handlungsebene eigener Art.
Aus diesem Verständnis heraus setzte er sich mit aller Kraft für die
Neuordnung der Verwaltung, den Bau eines Kreiskirchenamtes, die Fort-
und Weiterbildung aller Mitarbeitenden - sowohl der hauptamtlichen als
auch der ehrenamtlichen - ein. In seine Amtszeit fällt die Planung und
der Bau der „Ev. Tagungs- und Bildungsstätte Haus Reineberg" und die
Errichtung der ersten Diakoniestation im Jahre 1973. Weitere
Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die Errichtung von Kindergärten, die
Intensivierung der theologischen Arbeit mit der Pfarrerschaft und die
Gestaltung der (Abendmahls -Gottesdienste.
Aufgrund seiner vielfältigen Begabungen und Fähigkeiten wurde der
profilierte Lübbecker Superintendent im Jahre 1978 von der Landessynode
zum Theologischen Vizepräsidenten der Ev. Kirche von Westfalen gewählt.
Hier war er vor allem zuständig für theologische Fragen, für
Personalfragen der Pfarrer und Pfarrerinnen und für die Diakonie.
Zugleich oblag ihm die Verantwortung für die Friedensarbeit in der
Landeskirche, die zur Zeit des sog. „Kalten Krieges" sehr umstritten
war. Die Landessynode hat im Jahre 1982 dazu eine viel beachtete
Entschließung verabschiedet, die von anderen Landeskirchen übernommen
worden ist und zur Verständigung zwischen den gegensätzlichen Positionen
wesentlich beigetragen hat.
Nachdem er das Leitungsamt des Theologischen Vizepräsidenten zehn Jahre
wahrgenommen hatte, entschloss sich Helmut Begemann, für die letzten
Jahre seiner Dienstzeit noch einmal ein Gemeindepfarramt zu übernehmen.
So war er von 1987 bis 1993 als Pfarrer, diesmal in der Ev. luth.
Kirchengemeinde St. Nicolai Lemgo, tätig. Er wollte bewusst ein Zeichen
setzen, als er diesen ungewöhnlichen Schritt vollzog. Er wollte zeigen,
dass Pastorsein das wichtigste und schönste Amt in der Kirche ist und
dass sich die Kirche von der Ortsgemeinde her aufbaut. Er hat diese Zeit
in Lemgo als besonders wohltuend und beglückend erlebt, eine Zeit, in
der er seine bisherigen Erfahrungen einbringen und - nicht belastet
durch übergemeindliche Verpflichtungen und Verwaltungsaufgaben -
ausschließlich als Pastor seiner Gemeinde, als Prediger und Seelsorger
wirken konnte.
Seit seiner Zurruhesetzung am 1. Juni 1993 lebt er mit seiner Frau in
Bielefeld. Langeweile kennt er nicht; seine Zeit ist u. a. ausgefüllt
durch Predigt- und Vortragstätigkeiten, durch Mitsingen in mehreren
Chören und durch Studienreisen, besonders nach Israel und in islamische
Länder.
Paul-Gerhard Tegeler
1978-1998
Paul-Gerhard Tegeler wurde am 27. Juni 1933 in Hemer (heute Märkischer
Kreis) geboren. Nachdem seine Eltern den Wohnsitz nach Blasheim verlegt
hatten, besuchte er die Wittekind-Aufbauschule in Lübbecke. Nach dem
Abitur im Jahre 1953 studierte er Theologie in Bethel, Tübingen und
Münster. Das Erste Theologische Examen legte er 1958 ab; danach war er
Vikar in Versmold, Schulvikar in Herford und bis zu seinem Zweiten
Theologischen Examen, das er 1960 ablegte, in der Ausbildung an den
Predigerseminaren in Dortmund und Soest. Seine Ordination fand am 29.
Januar 1961 durch Superintendent Busse in der Martinikirche in Bielefeld
statt.
Als sich ihm nach seiner eineinhalb-jährigen Hilfspredigertätigkeit an
der Martinikirche Bielefeld die Möglichkeit bot, nach Rahden in den
Kirchenkreis Lübbecke zurückzugehen, zögerte er nicht lange. Umso
schwerer fiel es ihm dann, nach 16-jähriger Tätigkeit seine Gemeinde zu
verlassen und das Superintendentenamt des Kirchenkreises Lübbecke zu
übernehmen, das er 20 Jahre lang - von 1978 bis 1998 - ausübte.
Neben seinen Aufgaben im Kirchenkreis Lübbecke gab es weitere
Schwerpunkte seiner Arbeit, so u. a. die fast 20-jährige Tätigkeit als
Vorstandsvorsitzender des Kirchenkreisverbandes. In dieser Funktion hat
er sich in besonderer Weise für die „Ev. Tagungs- und Bildungnsstätte
Haus Reineberg" engagiert, deren Ausstrahlung in die Gemeinden ihm
besonders am Herzen lag. Auch die Kirchenmusik war ihm, dem engagierten
Trompetenspieler und langjährigen Landesobmann des „Posaunenwerks in
der EKvW", sehr wichtig. Weitere Ehrenämter, u. a. der Vorsitz des
„Minden-Ravensberger-Missionsvereins" und des Arbeitskreises „Kirche und
Wirtschaft", kamen hinzu. Entspannung und Erholung von der Ausübung
seines Berufes suchte und fand er, soweit die Zeit dies erlaubte, in der
Ausübung sportlicher Aktivitäten. Am 20. Juni 1998 ist er in den
Ruhestand gegangen.
Seit der Übernahme des Superintendentenamtes lebt er mit seiner Familie
in Lübbecke. Abgesehen von gelegentlichen Gottesdiensten, die er für
seine Amtsbrüder gern übernimmt, gilt sein besonderes Interesse der
Heimatkunde und der Heimatgeschichte.
Friedrich-Wilhelm Feldmann
1998-2003
Friedrich-Wilhelm Feldmann wurde am 10. August 1941 in Isingdorf-Arrode
(heute Werther/Westf.) geboren. Während seiner Kindheit und Jugend, die
er in Bielefeld verlebte, wurde er früh durch seine Mitarbeit im CVJM
und sein Mitwirken im Posaunenchor sowie im Jugendkammerchor Bielefeld
geprägt. Nach dem Abitur, das er am altsprachlichen Zweig des
Ratsgymnasiums Bielefeld im Jahre 1961 ablegte, wandte er sich dem
Studium der Theologie in Bethel, Heidelberg, Göttingen und Münster zu.
Das Erste Theologische Examen legte er 1966, das Zweite im Jahre 1969
jeweils am Landeskirchenamt in Bielefeld ab. Die Vikariatszeit hat er in
besonderer Weise genutzt, um sich für spätere Aufgaben zu
qualifizieren. So hat er ein einjähriges Sondervikariat bei der
Rheinischen Mission Wuppertal-Barmen, dann ein 12-monatiges
Gemeindevikariat in Dortmund-Melanchthon abgeleistet. Von großem Gewinn
war für ihn die insgesamt zweieinhalbjährige Tätigkeit als
Präsidialvikar, zunächst bei Präses D. Ernst Wilm, dann bei dessen
Nachfolger Dr. Hans Thimme, der ihn am 9. November 1969 im
Bodelschwingh-Gemeindehaus Bielefeld ordiniert hat.
Der weitere Weg führte den jungen Theologen, der zwischenzeitlich eine
Familie gegründet hatte, 1971 als Gemeindepfarrer in die Kirchengemeinde
Lübbecke. Neben seinem Amt als Gemeindepfarrer nahm Friedrich-Wilhelm
Feldmann vielfältige Aufgaben im Kirchenkreis und auf der Ebene der EKvW
wahr. U. a. war er Synodalbeauftragter für Telefonseelsorge,
stellvertretender Synodalassessor, Vertreter der Region im
landeskirchlichen „Ausschuss Seelsorge und Beratung" und seit 1992
Mitglied der Landessynode.
Als die Superintendentenwahl 1998 anstand, fand man in Friedrich-Wilhelm
Feldmann einen kompetenten und allseits geschätzten Kandidaten, der den
Kirchenkreis Lübbecke aus seiner fast 30-jährigen Tätigkeit bestens
kannte. In der Tat kamen dem neuen Superintendenten Feldmann, der am 20.
Juni 1998 durch Präses Manfred Sorg in der Lübbecker St-Andreas-Kirche
in sein neues Amt eingeführt wurde, seine umfassende berufliche
Erfahrung und seine profunden Kenntnisse des Kirchenkreises zugute. Umso
größer war das Bedauern, als F. W. Feldmann das Superintendentenamt
nach nur fünfeinhalbjähriger Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen
aufgeben musste. In seinem Ruhestand, den er mit seiner Frau in Lübbecke
verbringt, gilt sein besonderes Interesse der Entwicklung unserer
Kirche, ihrer Dienste und Werke. In seiner einfühlsamen, den Mitmenschen
zugewandten Wesensart genießt er auch als Emeritus ein hohes Ansehen.
Für ihn und seine Frau gibt es ein großes Hobby: das Mitsingen in der
Kantorei St. Andreas.
Dr.theol. Rolf Becker
seit 2003. Der jetzige Lübbecker
Superintendent Dr. Rolf Becker wurde am 7. März 1958 in Hüllhorst
geboren. Nach dem Besuch der Grundschule Hüllhorst und des (damals)
Staatlichen Gymnasiums Lübbecke nahm er 1977 das Studium der Theologie
auf. Er studierte in Bethel, Bonn und Münster, legte 1983 und 1985 die
beiden Theologischen Examina bei der EKvW in Bielefeld ab. Am 18. Mai
1986 wurde er in der Unierten Gemeinde Welver (Kirchenkreis Soest) von
Superintendent Berthold Althoff ordiniert.
Seine Vikarzeit absolvierte er in den Jahren 1983 bis 1985 in der Ev.
Reformierten Kirchengemeinde Bielefeld. Anschließend wurde er als
„Pastor im Hilfsdienst" mit einer Vakanzvertretung in der Ev.
Kirchengemeinde Welver beauftragt. In den Jahren 1986 bis 1988 war er in
dieser Gemeinde als Pfarrer tätig. Die sich anschließende Phase eines
„Pfarrers im Wartestand" nutzte er, um als Wissenschaftlicher Assistent
am Institut für Ev. Theologie der Universität Osnabrück zu arbeiten. Er
brachte eine Reihe von Publikationen heraus. In diesem Zusammenhang sei
seine im Jahr 1996 erschienene Dissertation genannt: »Hans Küng und die
Ökumene — Evangelische Katholizität als Modell«.
Nachdem Rolf Becker im Jahre 1995 einen zeitlich begrenzten kirchlichen
Auftrag „Gemeindearbeit" in der Ev. luth. Kirchengemeinde Levern
übernommen hatte, wurde er 1999 zum Pfarrer dieser Kirchengemeinde
gewählt.
In der Synode des Kirchenkreises Lübbecke fiel der neuer Leveraner
Pfarrer durch seine zupackende, spontane Art bald auf, so dass man ihn
bat, für das vakant werdende Superintendentenamt zu kandidieren. Dr.
Rolf Becker wurde in der Märzsynode 2003 als Nachfolger von
Superintendent Friedrich-Wilhelm Feldmann gewählt und am 27. September
2003 von Präses Manfred Sorg in sein neues Amt eingeführt. Vom ersten
Augenblick an war Dr. Becker sich dessen bewusst, dass er dieses
Leitungsamt in einer sehr schwierigen Phase unserer Kirche übernommen
hatte. Seine Offenheit und seine Dynamik sind ihm und seinen
Gesprächspartnern sehr hilfreich, wenn es darum geht, sich von
Althergebrachtem zu verabschieden und nach neuen Lösungen zu suchen. So
ist sein Bemühen vor allem darauf gerichtet, in seinem Kirchenkreis
Strukturen zu schaffen, die auch in Zukunft Bestand haben werden. Dass
er dabei viel Überzeugungsarbeit leisten und große Widerstände
überwinden muss, ist naheliegend.
Mit freundlicher Genehmigung von Günter Linkermann aus: Gemeinden und
Seelsorge im Altkreis Lübbecke - Vergangenheit und Gegenwart.