{=webseitetitle=}

Illu

Sie befinden sich hier: / Kirchenkreis / Superintendent / Aufgabe


Inhalt

Aufgabe des Superintendenten

 

 

In der Evangelischen Kirche von Westfalen ist ein Superintendent, eine Superintendentin der / die  leitende Geistliche eines Kirchenkreises. Es gibt also 31 davon, derzeit 27 Männer und vier Frauen. Er oder sie wird von der Kreissynode, dem Parlament des Kirchenkreises, gewählt. Zusammen mit dem "Kreissynodalvorstand" leitet ein Superintendent die Geschicke des Kirchenkreises und führt die Dienstaufsicht über die Pfarrer und Pfarrerinnen in seinem Bereich.

In Westfalen gibt es Superintendenten, die ihr Amt hauptamtlich führen, und solche, die daneben noch als Gemeindepfarrer Dienst tun.

Der schwierige Titel "SuperintendentIn" meint: Jemand, der die Aufsicht führt und/oder den Überblick hat. Am besten also beides. (Quelle www.ekvw.de)

Geschichte

Das Amt der Superintendentin und des Superintendenten ist in seinen Anfängen bereits in der Reformation entstanden. Nachdem die hierarchische Struktur der Kirche weggefallen war, fehlte zunächst ein den Gemeinden zu- und übergeordnetes geistliches Amt, um besonders zwei bischöfliche Funktionen wahrzunehmen: das der Visitation, eines besonderen Besuchsdienstes in den Gemeinden, und das der Ordination, der Beauftragung der Pfarrerinnen und Pfarrer zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Noch heute gehören diese Aufgaben zu den besonders wichtigen der Superintendentin oder des Superintendenten. Das Amt ist in erster Linie ein geistlich-seelsorgliches. Sie oder er ist wie alle Pfarrerinnen und Pfarrer mit dem Dienst an Wort und Sakrament beauftragt.

Die Aufgaben im Einzelnen

Die Superintendentin oder der Superintendent leitet den Kirchenkreis Lübbecke in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes.
Er/sie trägt die Verantwortung für die Durchführung der Beschlüsse der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes und vertritt den Kirchenkreis Lübbecke in der Öffentlichkeit.
Außerdem hat sie oder er eine Mittlerfunktion zwischen Landeskirche und den Kirchengemeinden. Einerseits ist sie oder er Sprecherin bzw. Sprecher der Gemeinden gegenüber der Landeskirche, andererseits aber auch Vertreterin oder Vertreter der Landeskirche gegenüber den Gemeinden. In dieser Funktion ist sie oder er Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter  der Pfarrerinnen und Pfarrer und führt die Aufsicht über alle, die im Kirchenkreis Lübbecke ein Amt haben.
Zu den Aufgaben gehört auch die Visitation der Gemeinden. Die Superintendentin oder der Superintendent stellt dafür ein Team aus Sachverständigen zusammen. Dieses Team besucht alle Gremien und Tätigkeitsfelder der Gemeinde und führt intensive Gespräche mit dem Presbyterium. Ein solcher Blick von außen kann sehr hilfreich sein. Er dient der Gemeinde als Standortbestimmung und Ratschlag für ihren weiteren Weg.





Suchen und Finden




Unsere Gottesdienste

Dieses Bild ist nicht vorhanden.

KuD

Dieses Bild ist nicht vorhanden.

glükk

Dieses Bild ist nicht vorhanden.

Solokreativ in Blasheim

Dieses Bild ist nicht vorhanden.

TelefonSeelsorge Ostwestfalen


Worte der Besinnung

Dieses Bild ist nicht vorhanden.

geistreich


Unsere Landeskirche


E-wie evangelisch

Dieses Bild ist nicht vorhanden.
klicken sie hier!

Das Sonntagsblatt "Unsere Kirche"


Kirche im Radio

Dieses Bild ist nicht vorhanden.

Klicken Sie bitte «hier«