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Seine Hauptaufgabe liegt in der Leitung des Kirchenkreises in der Zeit zwischen den Tagungen der Kreissynode. Die vielfältigen, weiteren Aufgaben des Kreissynodalvorstandes sind in Artikel 106, Absätze 2 bis 4 der Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen (KO) niedergeschrieben.