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Am 1.1.1876 trat das Personenstandsgesetz in Kraft, das die Standesämter zur Erfassung der Personendaten verpflichtete. Die Daten vor 1876 sind - soweit vorhanden - im Kreiskirchenamt einzusehen. Vereinzelt können auch jüngere Daten eingesehen werden, wenn sie zur Ermittlung der Kirchlichen Amtshandlungen dienen. Welche Daten aus den einzelnen Gemeinden gespeichert sind, können Sie aus den pdf-Dateien erfahren. Einzelne Kirchengemeinden, die nach 1876 aus anderen Gemeinden ausgegliedert wurden, finden Sie unter den Ursprungsgemeinden: Nettelstedt unter Gehlenbeck, Oberbauerschaft unter Lübbecke, Oppenwehe unter Wehdem. Organisatorische Hinweise finden Sie unter "Archiv".
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die im Kreiskirchenamt einsehbaren, verfilmten Kirchenbücher.